
Vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs lohnt sich eine unabhängige Zustandsprüfung, weil die Bewertung durch den Leasinggeber am Rückgabetermin oft strenger ausfällt als nötig. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen normalen Gebrauchsspuren (altersgerechter Zustand, keine Kostenpflicht – kleine Kratzer, Steinschläge, kleinere Dellen fallen in der Regel darunter) und übermäßiger Abnutzung (wertmindernd, kostenpflichtig). Wichtig dabei: Maßgeblich ist die tatsächliche Wertminderung, nicht die vollen Reparaturkosten – eine Delle, deren Reparatur 1.000 € kosten würde, kann den Fahrzeugwert um deutlich weniger mindern, und nur dieser Betrag ist relevant.
Empfehlenswert vor dem Rückgabetermin: den Zustand vorab mit Fotos dokumentieren, zum Termin eine weitere Person als Zeugen mitnehmen, und das Schadensprotokoll vor Ort genau prüfen, bevor es unterschrieben wird. Ob ein eigener Gutachter beim Rückgabetermin überhaupt zulässig ist bzw. anerkannt wird, regelt oft der Leasingvertrag selbst.
Jetzt unverbindlich beraten lassenWir bewerten den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs bereits vor dem eigentlichen Rückgabetermin – nicht erst dabei. So bleibt Ihnen als Kunde noch Zeit, bislang unbemerkte Schäden fachgerecht beseitigen zu lassen, bevor der Leasinggeber sie bewertet und in Rechnung stellt.
Die Kosten für ein Leasing-Rücknahmegutachten berechnen wir individuell und fair nach dem tatsächlichen Aufwand – abhängig von Fahrzeug und Umfang der Zustandsprüfung. Nach einem kurzen Gespräch nennen wir Ihnen gerne eine verbindliche Einschätzung.
Als unabhängige Kfz-Gutachter mit langjähriger Erfahrung stehen wir für fundierte Gutachten, auf die Sie sich verlassen können – schnell, objektiv und in Ihrem Interesse.
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Als personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 wurde unsere fachliche Kompetenz durch das Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) unabhängig geprüft und bestätigt.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Überprüfungen wird die Qualität unserer Gutachten dauerhaft sichergestellt. Dieses Zertifikat ist international anerkannt und wird von Versicherungen, Gerichten und Rechtsanwälten als Kompetenznachweis geschätzt.
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