
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen – die freie Gutachterwahl. Rechtliche Grundlage ist §249 BGB: Der Schädiger schuldet die Wiederherstellung des Zustands, der ohne den Unfall bestünde, und Sie behalten dabei die Kontrolle über den Prozess (vom BGH als „Dispositionsfreiheit" bestätigt). Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufdrängen.
Wichtig zur Einordnung: Das gilt für Haftpflichtschäden, bei denen Sie nicht selbst schuld sind. Bei einem Kaskoschaden (eigene Versicherung, selbst verschuldet oder Fremdverschulden ungeklärt) ist die Lage anders – hier bestimmen die Vertragsbedingungen Ihrer eigenen Versicherung, und eine Kostenübernahme für ein eigenes Gutachten ist nicht automatisch gegeben.
Bei kleineren Schäden gilt zusätzlich die Bagatellgrenze: Aktuell bewegt sie sich zwischen 750 € und 1.000 € brutto Reparaturkosten – darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, darüber muss die Versicherung ein vollständiges Gutachten bezahlen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift oft die 130-Prozent-Regel: Reparieren statt abmelden ist möglich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen, fachgerecht und vollständig repariert wird, dies durch ein Gutachten vor Reparaturbeginn dokumentiert ist und das Fahrzeug danach nachweislich mindestens sechs Monate weitergenutzt und -versichert wird.
Jetzt unverbindlich beraten lassenEin Unfall ist ärgerlich genug – wir sorgen dafür, dass Sie sich um das Gutachten keine Sorgen machen müssen. In der Regel besichtigen wir Ihr Fahrzeug noch am selben Tag und erstellen das fertige Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden.
Rufen Sie uns an: Bereits im Gespräch können wir sehr präzise einschätzen, welche Schritte und Maßnahmen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Ganz nach Ihren Wünschen: bei Ihnen vor Ort, in Ihrer Werkstatt oder in unserer modernen Prüfhalle mit modernster Messtechnik.
Wir erstellen das Gutachten und senden es an die Versicherung, auf Wunsch auch an Ihren Rechtsanwalt und an Sie. In der Regel 24–48 Stunden bis zum fertigen Gutachten.
Bei Haftpflichtschäden übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten – Sie müssen als Kunde nicht in Vorleistung treten.
Das gilt nicht für die anderen Gutachtenarten wie das technische Gutachten oder den Gebrauchtwagen-Check: Dort trägt in der Regel der Auftraggeber selbst die Kosten – individuell und fair nach Aufwand berechnet.
Als unabhängige Kfz-Gutachter mit langjähriger Erfahrung stehen wir für fundierte Gutachten, auf die Sie sich verlassen können – schnell, objektiv und in Ihrem Interesse.
Seit 2005 in der Automobilbranche
Geprüfter Kfz Meister
Fortlaufende Weiterbildung
Enger Austausch mit Berufskollegen und Werkstätten
Zertifizierter Sachverständiger nach IfS
Eigene moderne Prüfhalle für präzise Untersuchungen, z. B. Achsvermessung
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Als personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 wurde unsere fachliche Kompetenz durch das Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) unabhängig geprüft und bestätigt.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Überprüfungen wird die Qualität unserer Gutachten dauerhaft sichergestellt. Dieses Zertifikat ist international anerkannt und wird von Versicherungen, Gerichten und Rechtsanwälten als Kompetenznachweis geschätzt.
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